Für unsere Kunden in Kleinmachnow konnten wir die Generalinspektion Ölabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Benzinabscheider und Koaleszenzabscheider inkl. Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100/101 bereits mehrfach in der Vergangenheit durchführen.
Der Betreiber einer Abscheideranlage u.a. in Kleinmachnow ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100/101 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahren) einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur u.a. von unserem fachkundigen Personal für Abscheidertechnik durchgeführt werden.
Die Durchführung der Generalinspektion der Ölabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Benzinabscheider und Koaleszenzabscheider in Kleinmachnow erfolgt durch unsere Sachverständigen nach den Richtlinien der DIN 1999-100/101:
Das Ergebnis der Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung der Ölabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Benzinabscheider und Koaleszenzabscheider in Kleinmachnow wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Abscheideranlage nach DIN 1999/100/101 wird dem Prüfbericht zusammen mit den Messwerten beigelegt.
Neben der Spezialisierung auf Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfungen von Ölabscheidern, Leichtflüssigkeitsabscheidern, Benzinabscheidern und Koaleszenzabscheidern gemäß DIN 1999-100/101 in Kleinmachnow können wir Ihnen auch günstige Entsorgungswege mit lokalen Entsorgungsfachbetrieben vermitteln und im Bedarf auch Beratungsleistung im Rahmen von Sanierungs- und Planungsleistungen durch unsere Sachverständigen erbringen.
Dipl.-Ing. Rene´Winter Tremsdorfer Dorfstr. 13 14558 Nuthetal info@pruefenundberaten.de 0177 / 7865645 |
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